Wie beauftragen wir den Sachverständigen?
Teilen Sie Ihr Anliegen sowie Ihre Mailadresse oder andere Kontaktdaten z. B. über den Button "Kontakt", Anfrage mit. Sie erhalten daraufhin ein Formular für die Beauftragung der von Ihnen gewünschten Sachverständigenleistung zugesendet.
Wann findet dann eine Ortsbesichtigung statt?
Nachdem Sie das Formular ergänzt und zurückgesendet haben, werden Sie zeitnah zwecks Terminvereinbarung kontaktiert.
Steht der Sachverständige auch nur für mündliche Beratungen zur Verfügung?
Ja, selbstverständlich.
Mit welchen Kosten ist für die Gutachterleistung zu rechnen?
Die Kosten sind direkt abhängig vom Aufwand. Kaum ein Auftrag ist mit einem anderen gleichgelagert. Die Kosten können erst nach Kenntnis der Sache und der zu
klärenden Fragen geschätzt werden. Das ist dann in der Regel nach einer Ortsbesichtigung der Fall.
Wie gestaltet sich der Ablauf nach einer Ortsbesichtigung?
Nach der Ortsbesichtigung sind eventuell noch Informationen für die Ausarbeitung erforderlich, oder es sind ggfs. weitere Untersuchungen durchzuführen. Sobald alle Informationen zusammengetragen und ausgewertet sind, erfolgt die Ausarbeitung des Gutachtens bzw. der gutachterlichen Stellungnahme.
Wann ist mit der Fertigstellung der Ausarbeitung zu rechnen?
Grundsätzlich gelten 3 Monate als zuzustehende Fertigstellungsfrist. In den meisten Fällen können Aufträge aber bereits nach kürzerer Dauer (4 - 6 Wochen) abgeschlossen werden. Das ist unmittelbar vom Aufwand abhängig. Fälle mit Langzeitprüfungen bzw. bei Klärung aufwendigerer Sachverhalte dauern entsprechend. Falls gewünscht sind Zwischenberichte jederzeit möglich. In Fällen, bei denen das Besichtigungsobjekt lediglich temporär zur Verfügung steht oder Entscheidungen unmittelbar auf Grundlage der Ausarbeitung anstehen, könnten auch kürzere Fristen eingehalten werden.