Rutschhemmung - Messung des Gleitreibungswiderstandskoeffizienten

Bundesweit ereignen sich jährlich mehrere tausend Rutschunfälle. Die gesundheitlichen und die wirtschaftlichen Folgen sind erheblich.

 

Die Messung zur Bestimmung des Gleitreibewiderstandswertes nach DIN 51131 ist ein besonderes Leistungspotenzial des Sachverständigen Michael Kreuer. Hinsichtlich Rutschhemmung der als begehbaren Fußböden genutzten Oberflächen kann auf die Einhaltung geforderter oder zugesicherter Eigenschaften geprüft werden. Damit können Ursachen z. B. eines Rutschunfalls geklärt werden oder ob eine akute Rutschgefahr vorliegt. Diese Leistung erfordert spezielle Fähigkeiten und Kenntnisse und wird nur von wenigen Sachverständigen beherrscht.

 

Bodenflächen im Bestand
 können hinsichtlich Rutschhemmung ausschließlich aufgrund einer Bestimmung des Gleitreibewiderstandskoeffizienten durch Gleitreibewiderstandsmessungen nach DIN 51131 beurteilt werden. Die Messung erfolgt gänzlich unabhängig davon, welche Art von Oberflächen vorliegt. Dazu wird ein von den Berufsgenossenschaften einzig dafür zugelassenes, selbstfahrendes Messgerät eingesetzt.

 

Zur Bestätigung der IST-Werte im Vergleich zu den SOLL-Werten der Flächen werden Betriebsmessungen mit Bestimmung des Gleitreibewiderstandskoeffizienten durchgeführt. Die Ergebnisse werden mit Bezug auf die Messpunkte aus den Plänen in einer Tabelle dargestellt, belegen je nach erreichtem Wert eine Betriebstauglichkeit oder Betriebsuntauglichkeit der Flächen und geben Aufschluss darüber, ob bei festgestellten kritischen Werten Maßnahmen erforderlich werden. Ob eine von den Flächen ausgehende Rutschgefahr vorliegt und z. B. ein Personenschaden darauf zurückzuführen sein könnte, kann duch diese Messungen eindeutig belegt werden.

 

Ob für das eingebaute Produkt auf Bodenflächen Herstellerangaben oder planerische Vorgaben für notwendige Eigenschaften bezüglich Rutschhemmung - sogenannte R-Werte - erfüllt sind oder eingehalten werden, kann ausschließlich labortechnisch an dem Produkt selbst (im ungebrauchten Lieferzustand !) im Zuge einer Baumusterprüfung oder an großflächig aus den Bestandsböden ausgebauten Prüfflächen im Zuge einer Bestätigungsprüfung auf der "schiefen Ebene" nach DIN 51130 festgestellt werden. Für eine Bewertung von fest eingebauten Bestandsflächen ist diese Methode nicht anwendbar. R-Werte belegen lediglich eine rutschhemmend klassifizierte Ausrüstung von neuen Produktoberflächen. Sie können bei der Auswahl eines Belags hinsichtlich geeigneten rutschhemmenden Eigenschaften behilflich sein,  nie jedoch die auf eingebauten Belägen tatsächlich vorhandene Rutschhemmung belegen.

 

Auszug von Literaturhinweisen:

DIN 51131, Prüfung von Bodenbelägen - Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft - Verfahren zur Messung des Gleitreibungskoeffizienten

Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.5/1,2 sowie ASR A1.8

DGUV Information 208-005 BGI GUV-I 561 Treppen
DGUV Information 208-007 Roste – Auswahl und Betrieb
DGUV Information 207-006 Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche
DGUV Information 208-041 Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen
IFA Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung; Geprüfte Bodenbeläge – Positivliste, in:
DIN 51130 Prüfung von Bodenbelägen - Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft - Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr, Begehungsverfahren - Schiefe Ebene

Sachverständigenbüro Michael Kreuer

Fliesen Stein Belagsysteme

Technische Gutachten und Analytik

Weberstraße 21

89165 Dietenheim / Iller

 

Telefon: 07347 - 92 99 769

Telefax:  07347 - 92 99 763

Mobil:     0171    - 54 33 555

Mail:       mk@fliesensachverstaendiger.de

Web:      www.fliesenundsteingutachter.de