Sind Ihre Ausarbeitungen hinsichtlich rutschhemmender Eigenschaften von eingebauten Fußböden belastbar?

Ja, die von uns durchgeführten Prüfungen auf rutschhemmende Eigenschaften von eingebauten Fußböden sind technisch und rechtlich belastbar.

 


Verwenden Sie für die Prüfung irgendein oder ein bestimmtes Gerät?

Für die Ermittlung wird ein sogenanntes Tribometer, also ein Gleitreibungsmessgerät der GTE Industrieelektronik GmbH aus Viersen mit der Bezeichnung GMG-200 eingesetzt. Das GMG-200 ist ein mobiles Messgerät zur Bestimmung des Gleitreibungs-Koeffizienten von Bodenbelägen gemäß DIN 51131, DIN EN 13893 und DIN CEN/TS 16165. Das Gerät ist selbstfahrend und rechnet die bei der Messfahrt auftretenden Reibungskräfte in einen Gleitreibungs-Koeffizienten um. Die Software
GMG-VD ermöglicht eine Übertragung der gemessenen Werte auf Laptop oder PC zur weiteren Auswertung, Protokollierung und Archivierung.

 


Was sagt das Messergebnis aus, wie ist es zu bewerten?

Das Messergebnis als Gleitreibungs-Koeffizient wird - unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse in der Nutzungsphase des Bodens - als Grundlage für die Beurteilung der Rutschhemmung und einer möglichen Unfallgefahr herangezogen. Damit kann - je nach Messergebnis - eindeutig belegt werden, ob die Fläche unsicher, bedingt sicher oder sicher begehbar ist. Das kann mit den Messwerten nach festgelegten Maßstäben eindeutig festgestellt werden.

 


Kann damit z. B. der beim Kauf des Belages ausgewiesene R-Wert bestätigt oder widerlegt werden?

Nein. Bei eklatant von dem erwarteten Messwert abweichenden Messwerten ist aus der Erfahrung des Sachverständigen eine Schätzung möglich. Vergleichsmessungen an noch unverbauten Rückstellproben aus Reserven können belegen, ob die Fläche noch die ursprüngliche Rutschhemmung aufweist oder ob eine veränderte Eigenschaft vorliegt.

 


Auf welchen Oberflächen von Böden können die Messungen mit dem Gleitreibemessgerät durchgführt werden?

Die Verwendbarkeit ist kaum beschränkt. Es können sowohl beschuht begehbare als auch barfuß begehbare Böden gemessen werden. Ob Innen- oder Außenbereich, nass oder trocken. Die Flächen dürfen lediglich nicht zu rau (z. B. Roste) oder zu uneben sein. Alles andere ist unerheblich.

 


Gelten denn für den privaten Bereich überhaupt irgendwelche Vorgaben hinsichtlich Rutschhemmung?

Sämtliche Oberflächen, die Sie für Andere zur Verfügungs stellen (typisches Beispiel: Schornsteinfeger, Heizungsmonteur) müssen so ausgestattet sein, dass für die Nutzer daraus keine Gefahr ausgeht. Das findet sich sinngemäß in den Landesbauordnungen.

 


Sachverständigenbüro Michael Kreuer

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